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Beim Betreten des Vereinsgeländes gilt nachstehende Platzordnung.

Sie wurde erstellt zur Sicherheit der Besucher und Gäste.



1. Allgemeines: Sämtliche Personen haben sich auf dem Vereinsgelände so zu verhalten, dass der Betrieb weder gestört, noch gefährdet wird. Eltern haften für ihre Kinder.

2. Leinenzwang: Alle Hunde sind an der Leine zu führen.

3. Unterbringung: Die Hunde dürfen nur an den dafür vorgesehenen Plätzen angebunden werden.

4. Haftpflicht: Alle Hunde müssen Haftpflicht versichert sein.

5. Tierschutz- und Seuchenbestimmungen: Alle Tierschutz- und Seuchenbestimmungen sind einzuhalten. Hierzu gehört u.a. der Nachweis einer Schutzimpfung gegen Tollwut. Hunde aus einem Sperrgebiet für Haustiertollwut dürfen nicht mitgebracht werden; ebenso heiße Hündinnen und kranke Tiere.

6. Sauberhaltung: Durch den Hund verursachte Verunreinigungen sind vom Hundeführer sofort zu entfernen. "GROSS" kostet 2,00 Euro / "KLEIN" kostet 1,00 Euro. Der Betrag ist in die Hundeführerkasse zu entrichten. Bitte vor dem Trainingsbeginn dem Hund genügend Zeit geben, um sich zu lösen !

7. Übungsgelände: Das Betreten des Übungsgeländes ist während der Ausbildung für alle Nichtbeteiligten unerwünscht. Eltern haften für Ihre Kinder ! Desweiteren ist es unerwünscht, dass während der Ausbildung auf dem Übungsgelände geraucht, getrunken oder gegessen wird.

8. Tierschutz: Auf dem gesamten Vereinsgelände ist es untersagt, elektrische Disziplinierungsgeräte oder sonstige Hilfsmittel einzusetzen, die den Hunden erhebliche Schmerzen zufügen können.

9. Verstöße: Bei Verstößen gegen die Platzordnung ist der Betreffende haftbar. Im Schadensfalle können keine Ansprüche an den Verein oder das Aufsichtpersonal gestellt werden.